Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung


 

In einer Patientenverfügung wird der Patientenwille schriftlich niedergelegt und somit dem Recht auf Selbstbestimmung Ausdruck verliehen. In ihr werden Inhalte bezüglich der Art und Weise medizinischer Behandlung ausformuliert.

Die PV wird seit dem 1. September 2009 in den §§ 1901 a und 1901 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Eine Patientenverfügung kann jeder verfassen, der volljährig und einwilligungsfähig ist. Zivilrechtlich betrachtet, stellt die PV eine vorsorgliche Willenserklärung eines Patienten dar. Diese wird wirksam, wenn der Betroffene seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme nicht mehr selbst artikulieren kann und ist für Ärzte und Bevollmächtige bindend.

Eine sinnvolle Kombinationsmöglichkeit besteht in der Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht.


Vorsorgevollmacht


 

In der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten benannt, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

 

Betreuungsverfügung


 

Wenn eine Person aus verschiedensten Gründen heraus ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann und keine Vollmachten vorliegen, besteht die Notwendigkeit der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für bestimmte Aufgabenkreise. Dies geschieht über das Betreuungsgericht.


Beratung und Vorträge zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


 

Sie haben Fragen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche zu formulieren.

Unsere Berater Horst Hansen und Thomas Reinelt wurden für diese Aufgabe speziell geschult und informieren sich regelmäßig in Fortbildungsveranstaltungen über neuere Entwicklungen.

Die Beratung ist kostenfrei. Zur Unterstützung unserer Arbeit freuen wir uns über eine Spende.

Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" ( A 4, 58 Seiten) herausgegeben vom bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, ist im Verlag C.H. Beck unter der ISBN-Nummer 3-406-52440-0 erschienen und im Buchhandel erhältlich oder kostenfrei unter diesem Link abrufbar.

Wir bieten regelmäßig Vorträge zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an. Aktuelle Termine finden Sie in der Rubrik Termine & Aktuelles unter Veranstaltungen, sowie in der lokalen Presse.